Teilnahmebedingungen Segelfreizeit

1. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt an der Freizeit sind:
Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 13 und 17 Jahre.
Die Altersgrenzen sind bindend. Über Ausnahmen entscheidet die Freizeitleitung.

2. Anmeldung

Die Anmeldung eines/r Teilnehmenden ist verbindlich. Mit Abgabe einer Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmende bzw. seine/ihre gesetzliche Vertretung mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Die Anmeldung zur Freizeit muss mit dem dafür vorgesehenen Online-Anmeldeformular erfolgen. Soweit der/die Teilnehmende minderjährig sind, ist das Einverständnis eines/r Erziehungsberechtigten erforderlich. (Bitte geben Sie die vollständigen Kontaktdaten an, Sie werden nach Anmeldung von den Organisatoren kontaktiert.) Aufgrund der begrenzten Platzzahl kann ggf. nicht jede Anmeldung berücksichtigt werden. Die Anmeldung berechtigt daher nicht automatisch zur Teilnahme an einer Freizeit. Diese Berechtigung erfolgt erst durch eine schriftliche Bestätigung der Kirchengemeinde. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs berücksichtigt. Können Anmeldungen nicht berücksichtigt werden, erhalten die Betroffenen eine entsprechende Absage, sobald und soweit dies möglich ist. Da ggf. Wartelisten geführt werden, ist eine Absage nicht immer zeitnah möglich. Ein fester Termin für eine verbindliche Zusage oder Absage seitens der Kirchengemeinde kann daher im Vorfeld nicht festgelegt werden.

3. Teilnahmebetrag

Die Teilnahmebetrag für die Freizeit beträgt pro Teilnehmer:in 300 EUR.
Erst nach Bestätigung der Anmeldung ist innerhalb von 4 Wochen eine Anzahlung in Höhe von 150 EUR per Überweisung zu leisten, der Eingang der Anzahlung wird bestätigt.
Der Restbetrag ist spätestens bis zum 01.09.2024 per Überweisung zu zahlen. (Ratenzahlung oder andere Zahlungsmodalitäten können in Einzelfällen vereinbart werden.)

Zahlungen erbitten wir auf das folgende Konto (bitte erst nach Bestätigung der Anmeldung!)

Kirchenkreisamt Burgdorfer Land
IBAN: DE85 5206 0410 0000 0060 41
Evangelische Bank eG (GENODEF1EK1)

unter Angabe des Verwendungszwecks:

1500030-FRZ1139-00038 + Name, Vorname der/des Teilnehmenden

(Bitte unbedingt die Zahlen-/Ziffernkombination beachten, sonst kann die Zahlung nicht zugeordnet werden!)

4. Sonstige Teilnahmebedingungen / Verhalten:

Wir weisen darauf hin, dass auch die Freizeit-, Lager- und Fahrtenarbeit der Kirche ihre Ausrichtung durch das Evangelium Jesu Christi erfährt.

Trotz Berücksichtigung der Wünsche junger Menschen und bei allem Verständnis für eine großzügige Gestaltung von Freizeiten wird von den Teilnehmenden der Wille zur Einfügung in eine Gemeinschaft erwartet. Die Weisungen der Freizeitleitung sind zu befolgen. Im Wege der Fürsorgepflicht für alle Teilnehmenden ist die Freizeitleitung daher berechtigt, eine/n Teilnehmer:in ohne Erstattung des Teilnahmebetrags von der weiteren Teilnahme auszuschließen und auf eigene Kosten nach Hause zu schicken, wenn er/sie durch Missachtung von Anweisungen oder ordnungswidriges Verhalten sich selbst oder andere gefährdet oder die reguläre Durchführung der Freizeit maßgeblich beeinträchtigt. Dies gilt auch für die Kosten einer ggf. erforderlichen Begleitperson.

Insbesondere sind in diesem Zusammenhang strikt untersagt:
• Die Mitnahme und / oder der Verzehr von alkoholischen Getränken
• Die Mitnahme und / oder der Konsum von Tabakwaren / E-Zigaretten
• Die Mitnahme und / oder der Konsum von anderen Rauschmitteln

Falls es die Erziehungsberechtigten nicht ausdrücklich ablehnen, wird den Teilnehmenden nach dem Ermessen der Freizeitleitung erlaubt, zu schwimmen und ihre Freizeit vor Ort selbständig zu gestalten. Von Elternbesuchen während der Freizeit ist abzusehen, sofern nicht die Freizeitleitung dazu ausdrücklich einlädt.

Die Teilnahme an einem angesetzten Vorbereitungstreffen ist für die Teilnehmenden, ggf. auch für die Eltern verbindlich. Dabei erhalten die Teilnehmenden u. a. Informationen über Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften. Für die Beschaffung sämtlicher Reisedokumente sind die Teilnehmenden selbst verantwortlich.

Änderungen oder Abweichungen zum ursprünglich geplanten Verlauf, die sich während der Freizeit (z.B. witterungsbedingt) ergeben, können nicht vollständig ausgeschlossen werden. Eine Rückerstattung von Teilnahmebeträgen (auch in Teilen) kann aus einem solchen Grund deshalb nur geltend gemacht werden, soweit diese Änderungen oder Abweichungen erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Freizeit beeinträchtigen.

5. Reiseabsage / Reiserücktritt

Alle Teilnehmenden werden im Falle einer Absage der Reise unverzüglich informiert. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet.
Möchte ein/e Teilnehmer:in von der Anmeldung zurücktreten, muss dies gegenüber der Freizeitleitung schriftlich erklärt werden. Dies gilt nicht, wenn seitens der Kirchengemeinde bereits zuvor eine Absage erteilt wurde.
Erfolgt eine Abmeldung des/r Teilnehmenden, gleich aus welchem Grund, eine Woche oder später nach schriftlicher Bestätigung durch die Freizeitleitung so wird eine Stornogebühr fällig, um die anteiligen mit der Vorbereitung, Planung und Buchung verbundenen Kosten aufzufangen:
Bei einem Rücktritt bis zu 2 Wochen vor Abreise wird eine Gebühr von 150 EUR erhoben, danach betragen die Stornierungskosten 300 EUR.
Die Rücktrittsgebühr verringert sich auf 25 EUR, wenn für den/die zurücktretende/n Teilnehmer:in eine gleichwertige Ersatzperson mitfährt und die entsprechenden Kosten trägt. Es liegt nicht in der Pflicht der Kirchengemeinde eine Ersatzperson zu suchen. Insbesondere dort, wo Wartelisten bestehen, kann sie eine solche jedoch selber bestimmen. Ein Anspruch eines/r zurückgetretenen Teilnehmenden auf Berücksichtigung einer bestimmten von ihm/ihr benannten Ersatzperson besteht nicht.

Es empfiehlt sich, nach Erhalt der Reisebestätigung eine Reiserücktrittskostenversicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen.